Cyber Mobbing

Cybermobbing: Neue Form der Gewalt

“Klassisches” Mobbing ist ein aggressives Verhalten, mit dem ein anderer Mensch absichtlich körperlich oder psychisch über einen längeren Zeitraum geschädigt wird.  DieAnlässe für Mobbing sind häufig banal, mitunter genügt es, dass ein späteres Opfer “anders” als die anderen ist. Dies können äußere Merkmale sein (Kleidung, Style, Sozialstatus etc.). Aber auch Verhaltens- oder Arbeitsweisen, politische, kulturelle oder religiöse Zugehörigkeiten können einen Anlass für Mobbing geben.

Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings.

Cybermobbing weist im Grunde die gleichen Tatumstände auf, es bedient sich lediglich anderer Methoden. Die Täter(innen) nutzen Internet- und Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und Schikanieren ihrer Opfer.
Viele Kinder und Jugendliche trauen sich in der scheinbar anonymen virtuellen Welt eher, eigene Angriffe gegen andere, Beleidigungen oder Bloßstellungen von Menschen zu vollziehen. Dabei gibt es einen fließenden Übergang von “Spaß” oder “Neckereien” zur Gewaltausübung im Sinne von Mobbing. Mit Aussagen wie “Das war doch nicht ernst gemeint, das war nur Spaß” verdeutlichen junge Menschen, dass ihnen häufig das notwendige Unrechtsbewusstsein, die erforderliche Sensibilität für ihr eigenes Handeln fehlt. Andererseits erleben sie in Schule, sozialem Umfeld, Medien und Politik Erscheinungen und Personen, die durch vergleichbares Handeln den Eindruck entstehen lassen, dass es “in Ordnung” sei, andere bloßzustellen oder zu beleidigen.

Die Täter(innen) finden im Internet zudem ein großes Publikum: Tausende Menschen können die Taten verfolgen, sie kommentieren oder unterstützen.

Cybermobbing – Folgen für Opfer

Die Opfer von Internetattacken können eine Vielzahl an Symptomen aufweisen, die auf Cybermobbing schließen lassen. Die Anzeichen ähneln anderen psychischen Belastungen. Problematisch ist, dass vor allem auch das Privatleben der Opfer von Cybermobbing geprägt ist. Diese sind häufig bedrückt, ungewöhnlich schweigsam oder nervös und angespannt. Viele Opfer leiden unter schwerwiegenden psychischen, psychosomatischen und sozialen Folgen wie Schlaf- und Lernstörungen, Schulangst, Depression, Selbstverletzungen oder körperlichen Erkrankungen.

Weitere Faktoren, die insbesondere bei Schülerinnen und Schülern auf Cybermobbing hindeuten können:

  • Das Opfer hat viele Ausreden für zerstörte oder scheinbar verlorengegangene persönliche Gegenstände.
  • Oft treten vor einem Schulbesuch unerklärliche körperliche Beschwerden auf.
  • Das Opfer erhält keine Einladungen bspw. zu Geburtstagen oder Partys.
  • Das Opfer will oft nicht mehr mit dem Bus in die Schule fahren oder will häufig von den Eltern gebracht und geholt werden.
  • Opfer spielen ihre Situation vor Erwachsenen meist herunter.

 

Cybermobbing – Folgen für Täter

Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand. Aber in Cybermobbing vereinigen sich einzelne Straftaten – das ist vielen Tätern/innen nicht bewusst. Beleidigungen, Drohungen oder die scheinbar harmlose Verbreitung von Bildern und Videos können ernsthafte Folgen auch für den oder die Täter haben.
Grundsätzlich sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Bei Jugendlichen steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. In Betracht kommen in erster Linie erzieherische Weisungen und Auflagen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Straftaten, die ein Teil von Cybermobbing sind:

Beleidigung [§ 185]
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Üble Nachrede [§ 186]
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verleumdung [§ 187]
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Cybermobbing – Tipps für Opfer

Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln, damit Sie sicher leben.

Was DU tun kannst, wenn DU im Internet gemobbt wirst!

  • Beleidigende oder sogar bedrohliche E-Mails dürfen nicht toleriert werden.
  • Antworte nicht direkt auf solche E-Mails oder SMS, sondern beziehe Eltern und andere Vertrauenspersonen ein!
  • Als Schüler solltest DU auch die Schule informieren.
  • Bewahre Beweismaterial auf: zum Beispiel Bilder oder E-Mails.
  • Wende dich in schwerwiegenden Fällen sofort an die Polizei und erstatte Anzeige.

Oftmals verstecken sich die Betroffenen, weil sie sich schämen und denken es wäre schwach oder „uncool“ sich Hilfe zu holen, allerdings stärkt dieses Verhalten nur den Täter. Er wird nicht zur Verantwortung gezogen, kann eventuell sein Fehlverhalten gar nicht erkennen und weitet seine Mobbingaktionen möglicherweise aus. Nur wer sich Hilfe holt zeigt Stärke, erkennt somit seine Probleme und kann diese zusammen mit anderen angehen.

 

Schutz vor Cybermobbing:

Gib möglichst wenig Daten von dir im Internet preis. Gib beispielsweise in Profilen von sozialen Netzwerken niemals die vollständige Adresse oder die Handynummer an.

Stelle möglichst wenige Bilder und Videos von dir ins Netz, denn wenn sie einmal „hochgeladen“ wurden sind sie für jeden verfügbar und nur schwer zu widerrufen.

Sei vorsichtig bei „Internet-Freundschaften“, denn sie messen sich an Qualität, nicht Quantität. Prüfe jede Freundschaftsanfrage!
Diese Vorsichtsmaßnahmen schützen dich beispielsweise auch vor Phishing-Attacken oder Schadsoftware.

 

Zitiert und adaptiert von: “Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder”

 

Weiterführende Informationen und Links: